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Frührenaissance
Die 95 Thesen Martin
Luthers
Martin Luthers 95 Thesen wurden ursprünglich nur als Diskussionsgrundlage
an die Tor der Schloßkapelle der Universität zu Wittenberg
geheftet. Hier ist der Wortlaut der - als Streitschrift verstandenen
- Thesen:
Aus Liebe zur Wahrheit und in dem Bestreben, diese zu ergründen,
soll in Wittenberg unter dem Vorsitz des ehrwürdigen Vaters
Martin Luther, Magisters der freien Künste und der heiligen
Theologie sowie deren ordentlicher Professor daselbst, über
die folgenden Sätze disputiert werden. Deshalb bittet er die,
die nicht anwesend sein und mündlich mit uns debattieren können,
dieses in Abwesenheit schriftlich zu tun. Im Namen unseres Herrn
Jesu Christi, Amen.
1. Da unser Herr und Meister Jesus Christus spricht: "Tut Buße"
usw. (Matth. 4,17), hat er gewollt, daß das ganze Leben der
Gläubigen Buße sein soll.
2. Dieses Wort kann nicht von der Buße als Sakrament - d.
h. von der Beichte und Genugtuung -, die durch das priesterliche
Amt verwaltet wird, verstanden werden.
3. Es bezieht sich nicht nur auf eine innere Buße, ja eine
solche wäre gar keine, wenn sie nicht nach außen mancherlei
Werke zur Abtötung des Fleisches bewirkte.
4. Daher bleibt die Strafe, solange der Haß gegen sich selbst
- das ist die wahre Herzensbuße - bestehen bleibt, also bis
zum Eingang ins Himmelreich.
5. Der Papst will und kann keine Strafen erlassen, außer solchen,
die er auf Grund seiner eigenen Entscheidung oder der der kirchlichen
Satzungen auferlegt hat.
6. Der Papst kann eine Schuld nur dadurch erlassen, daß er
sie als von Gott erlassen erklärt und bezeugt, natürlich
kann er sie in den ihm vorbehaltenen Fällen erlassen; wollte
man das geringachten, bliebe die Schuld ganz und gar bestehen.
7. Gott erläßt überhaupt keinem die Schuld, ohne
ihn zugleich demütig in allem dem Priester, seinem Stellvertreter,
zu unterwerfen.
8. Die kirchlichen Bestimmungen über die Buße sind nur
für die Lebenden verbindlich, den Sterbenden darf demgemäß
nichts auferlegt werden.
9. Daher handelt der Heilige Geist, der durch den Papst wirkt, uns
gegenüber gut, wenn er in seinen Erlassen immer den Fall des
Todes und der höchsten Not ausnimmt.
10. Unwissend und schlecht handeln diejenigen Priester, die den
Sterbenden kirchliche Bußen für das Fegefeuer aufsparen.
11. Die Meinung, daß eine kirchliche Bußstrafe in eine
Fegefeuerstrafe umgewandelt werden könne, ist ein Unkraut,
das offenbar gesät worden ist, während die Bischöfe
schliefen.
12. Früher wurden die kirchlichen Bußstrafen nicht nach,
sondern vor der Absolution auferlegt, gleichsam als Prüfstein
für die Aufrichtigkeit der Reue.
13. Die Sterbenden werden durch den Tod von allem gelöst, und
für die kirchlichen Satzungen sind sie schon tot, weil sie
von Rechts wegen davon befreit sind.
14. Ist die Haltung eines Sterbenden und die Liebe (Gott gegenüber)
unvollkommen, so bringt ihm das notwendig große Furcht, und
diese ist um so größer, je geringer jene ist.
15. Diese Furcht und dieser Schrecken genügen für sich
allein - um von anderem zu schweigen -, die Pein des Fegefeuers
auszumachen; denn sie kommen dem Grauen der Verzweiflung ganz nahe.
16. Es scheinen sich demnach Hölle, Fegefeuer und Himmel in
der gleichen Weise zu unterscheiden wie Verzweiflung, annähernde
Verzweiflung und Sicherheit.
17. Offenbar haben die Seelen im Fegefeuer die Mehrung der Liebe
genauso nötig wie eine Minderung des Grauens.
18. Offenbar ist es auch weder durch Vernunft- noch Schriftgründe
erwiesen, daß sie sich außerhalb des Zustandes befinden,
in dem sie Verdienste erwerben können oder in dem die Liebe
zunehmen kann.
19. Offenbar ist auch dieses nicht erwiesen, daß sie - wenigstens
nicht alle - ihrer Seligkeit sicher und gewiß sind, wenngleich
wir ihrer völlig sicher sind.
20. Daher meint der Papst mit dem vollkommenen Erlaß aller
Strafen nicht einfach den Erlaß sämtlicher Strafen, sondern
nur derjenigen, die er selbst auferlegt hat.
21. Deshalb irren jene Ablaßprediger, die sagen, daß
durch die Ablässe des Papstes der Mensch von jeder Strafe frei
und los werde.
22. Vielmehr erläßt er den Seelen im Fegefeuer keine
einzige Strafe, die sie nach den kirchlichen Satzungen in diesem
Leben hätten abbüßen müssen.
23. Wenn überhaupt irgendwem irgendein Erlaß aller Strafen
gewährt werden kann, dann gewiß allein den Vollkommensten,
das heißt aber, ganz wenigen.
24. Deswegen wird zwangsläufig ein Großteil des Volkes
durch jenes in Bausch und Bogen und großsprecherisch gegebene
Versprechen des Straferlasses getäuscht.
25. Die gleiche Macht, die der Papst bezüglich des Fegefeuers
im allgemeinen hat, besitzt jeder Bischof und jeder Seelsorger in
seinem Bistum bzw. seinem Pfarrbezirk im besonderen.
26. Der Papst handelt sehr richtig, den Seelen (im Fegefeuer) die
Vergebung nicht auf Grund seiner - ihm dafür nicht zur Verfügung
stehenden - Schlüsselgewalt, sondern auf dem Wege der Fürbitte
zuzuwenden.
27. Menschenlehre verkündigen die, die sagen, daß die
Seele (aus dem Fegefeuer) emporfliege, sobald das Geld im Kasten
klingt.
28. Gewiß, sobald das Geld im Kasten klingt, können Gewinn
und Habgier wachsen, aber die Fürbitte der Kirche steht allein
auf dem Willen Gottes.
29. Wer weiß denn, ob alle Seelen im Fegefeuer losgekauft
werden wollen, wie es beispielsweise beim heiligen Severin und Paschalis
nicht der Fall gewesen sein soll.
30. Keiner ist der Echtheit seiner Reue gewiß, viel weniger,
ob er völligen Erlaß (der Sündenstrafe) erlangt
hat.
31. So selten einer in rechter Weise Buße tut, so selten kauft
einer in der rechten Weise Ablaß, nämlich außerordentlich
selten.
32. Wer glaubt, durch einen Ablaßbrief seines Heils gewiß
sein zu können, wird auf ewig mit seinen Lehrmeistern verdammt
werden.
33. Nicht genug kann man sich vor denen hüten, die den Ablaß
des Papstes jene unschätzbare Gabe Gottes nennen, durch die
der Mensch mit Gott versöhnt werde.
34. Jene Ablaßgnaden beziehen sich nämlich nur auf die
von Menschen festgesetzten Strafen der sakramentalen Genugtuung.
35. Nicht christlich predigen die, die lehren, daß für
die, die Seelen (aus dem Fegefeuer) loskaufen oder Beichtbriefe
erwerben, Reue nicht nötig sei.
36. Jeder Christ, der wirklich bereut, hat Anspruch auf völligen
Erlaß von Strafe und Schuld, auch ohne Ablaßbrief.
37. Jeder wahre Christ, sei er lebendig oder tot, hat Anteil an
allen Gütern Christi und der Kirche, von Gott ihm auch ohne
Ablaßbrief gegeben.
38. Doch dürfen der Erlaß und der Anteil (an den genannten
Gütern), die der Papst vermittelt, keineswegs geringgeachtet
werden, weil sie - wie ich schon sagte - die Erklärung der
göttlichen Vergebung darstellen.
39. Auch den gelehrtesten Theologen dürfte es sehr schwerfallen,
vor dem Volk zugleich die Fülle der Ablässe und die Aufrichtigkeit
der Reue zu rühmen.
40. Aufrichtige Reue begehrt und liebt die Strafe. Die Fülle
der Ablässe aber macht gleichgültig und lehrt sie hassen,
wenigstens legt sie das nahe.
41. Nur mit Vorsicht darf der apostolische Ablaß gepredigt
werden, damit das Volk nicht fälschlicherweise meint, er sei
anderen guten Werken der Liebe vorzuziehen.
42. Man soll die Christen lehren: Die Meinung des Papstes ist es
nicht, daß der Erwerb von Ablaß in irgendeiner Weise
mit Werken der Barmherzigkeit zu vergleichen sei.
43. Man soll den Christen lehren: Dem Armen zu geben oder dem Bedürftigen
zu leihen ist besser, als Ablaß zu kaufen.
44. Denn durch ein Werk der Liebe wächst die Liebe und wird
der Mensch besser, aber durch Ablaß wird er nicht besser,
sondern nur teilweise von der Strafe befreit.
45. Man soll die Christen lehren: Wer einen Bedürftigen sieht,
ihn übergeht und statt dessen für den Ablaß gibt,
kauft nicht den Ablaß des Papstes, sondern handelt sich den
Zorn Gottes ein.
46. Man soll die Christen lehren: Die, die nicht im Überfluß
leben, sollen das Lebensnotwendige für ihr Hauswesen behalten
und keinesfalls für den Ablaß verschwenden.
47. Man soll die Christen lehren: Der Kauf von Ablaß ist eine
freiwillige Angelegenheit, nicht geboten.
48. Man soll die Christen lehren: Der Papst hat bei der Erteilung
von Ablaß ein für ihn dargebrachtes Gebet nötiger
und wünscht es deshalb auch mehr als zur Verfügung gestelltes
Geld.
49. Man soll die Christen lehren: Der Ablaß des Papstes ist
nützlich, wenn man nicht sein Vertrauen darauf setzt, aber
sehr schädlich, falls man darüber die Furcht Gottes fahrenläßt.
50. Man soll die Christen lehren: Wenn der Papst die Erpressungsmethoden
der Ablaßprediger wüßte, sähe er lieber die
Peterskirche in Asche sinken, als daß sie mit Haut, Fleisch
und Knochen seiner Schafe erbaut würde.
51. Man soll die Christen lehren: Der Papst wäre, wie es seine
Pflicht ist, bereit - wenn nötig -, die Peterskirche zu verkaufen,
um von seinem Gelde einem großen Teil jener zu geben, denen
gewisse Ablaßprediger das Geld aus der Tasche holen.
52. Auf Grund eines Ablaßbriefes das Heil zu erwarten ist
eitel, auch wenn der (Ablaß-) Kommissar, ja der Papst selbst
ihre Seelen dafür verpfändeten.
53. Die anordnen, daß um der Ablaßpredigt willen das
Wort Gottes in den umliegenden Kirchen völlig zum Schweigen
komme, sind Feinde Christi und des Papstes.
54. Dem Wort Gottes geschieht Unrecht, wenn in ein und derselben
Predigt auf den Ablaß die gleiche oder längere Zeit verwendet
wird als für jenes.
55. Die Meinung des Papstes ist unbedingt die: Wenn der Ablaß
- als das Geringste - mit einer Glocke, einer Prozession und einem
Gottesdienst gefeiert wird, sollte das Evangelium - als das Höchste
- mit hundert Glocken, hundert Prozessionen und hundert Gottesdiensten
gepredigt werden.
56. Der Schatz der Kirche, aus dem der Papst den Ablaß austeilt,
ist bei dem Volke Christi weder genügend genannt noch bekannt.
57. Offenbar besteht er nicht in zeitlichen Gütern, denn die
würden viele von den Predigern nicht so leicht mit vollen Händen
austeilen, sondern bloß sammeln.
58. Er besteht aber auch nicht aus den Verdiensten Christi und der
Heiligen, weil diese dauernd ohne den Papst Gnade für den inwendigen
Menschen sowie Kreuz, Tod und Hölle für den äußeren
bewirken.
59. Der heilige Laurentius hat gesagt, daß der Schatz der
Kirche ihre Armen seien, aber die Verwendung dieses Begriffes entsprach
der Auffassung seiner Zeit.
60. Wohlbegründet sagen wird, daß die Schlüssel
der Kirche - die ihr durch das Verdienst Christi geschenkt sind
- jenen Schatz darstellen.
61. Selbstverständlich genügt die Gewalt des Papstes allein
zum Erlaß von Strafen und zur Vergebung in besondern, ihm
vorbehaltenen Fällen.
62. Der wahre Schatz der Kirche ist das allerheiligste Evangelium
von der Herrlichkeit und Gnade Gottes.
63. Dieser ist zu Recht allgemein verhaßt, weil er aus Ersten
Letzte macht.
64. Der Schatz des Ablasses jedoch ist zu Recht außerordentlich
beliebt, weil er aus Letzten Erste macht.
65. Also ist der Schatz des Evangeliums das Netz, mit dem man einst
die Besitzer von Reichtum fing.
66. Der Schatz des Ablasses ist das Netz, mit dem man jetzt den
Reichtum von Besitzenden fängt.
67. Der Ablaß, den die Ablaßprediger lautstark als außerordentliche
Gnaden anpreisen, kann tatsächlich dafür gelten, was das
gute Geschäft anbelangt.
68. Doch sind sie, verglichen mit der Gnade Gottes und der Verehrung
des Kreuzes, in der Tat ganz geringfügig.
69. Die Bischöfe und Pfarrer sind gehalten, die Kommissare
des apostolischen Ablasses mit aller Ehrerbietung zuzulassen.
70. Aber noch mehr sind sie gehalten, Augen und Ohren anzustrengen,
daß jene nicht anstelle des päpstlichen Auftrags ihre
eigenen Phantastereien predigen.
71. Wer gegen die Wahrheit des apostolischen Ablasses spricht, der
sei verworfen und verflucht.
72. Aber wer gegen die Zügellosigkeit und Frechheit der Worte
der Ablaßprediger auftritt, der sei gesegnet.
73. Wie der Papst zu Recht seinen Bannstrahl gegen diejenigen schleudert,
die hinsichtlich des Ablaßgeschäftes auf mannigfache
Weise Betrug ersinnen,
74. So will er viel mehr den Bannstrahl gegen diejenigen schleudern,
die unter dem Vorwand des Ablasses auf Betrug hinsichtlich der heiligen
Liebe und Wahrheit sinnen.
75. Es ist irrsinnig zu meinen, daß der päpstliche Ablaß
mächtig genug sei, einen Menschen loszusprechen, auch wenn
er - was ja unmöglich ist - der Gottesgebärerin Gewalt
angetan hätte.
76. Wir behaupten dagegen, daß der päpstliche Ablaß
auch nicht die geringste läßliche Sünde wegnehmen
kann, was deren Schuld betrifft.
77. Wenn es heißt, auch der heilige Petrus könnte, wenn
er jetzt Papst wäre, keine größeren Gnaden austeilen,
so ist das eine Lästerung des heiligen Petrus und des Papstes.
78. Wir behaupten dagegen, daß dieser wie jeder beliebige
Papst größere hat, nämlich das Evangelium, "Geisteskräfte
und Gaben, gesund zu machen" usw., wie es 1. Kor. 12 heißt.
79. Es ist Gotteslästerung zu sagen, daß das (in den
Kirchen) an hervorragender Stelle errichtete (Ablaß-) Kreuz,
das mit dem päpstlichen Wappen versehen ist, dem Kreuz Christi
gleichkäme.
80. Bischöfe, Pfarrer und Theologen, die dulden, daß
man dem Volk solche Predigt bietet, werden dafür Rechenschaft
ablegen müssen.
81. Diese freche Ablaßpredigt macht es auch gelehrten Männern
nicht leicht, das Ansehen des Papstes vor böswilliger Kritik
oder sogar vor spitzfindigen Fragen der Laien zu schützen.
82. Zum Beispiel: Warum räumt der Papst nicht das Fegefeuer
aus um der heiligsten Liebe und höchsten Not der Seelen willen
- als aus einem wirklich triftigen Grund -, da er doch unzählige
Seelen loskauft um des unheilvollen Geldes zum Bau einer Kirche
willen - als aus einem sehr fadenscheinigen Grund -?
83. Oder: Warum bleiben die Totenmessen sowie Jahrfeiern für
die Verstorbenen bestehen, und warum gibt er (der Papst) nicht die
Stiftungen, die dafür gemacht worden sind, zurück oder
gestattet ihre Rückgabe,wenn es schon ein Unrecht ist, für
die Losgekauften zu beten?
84. Oder: Was ist das für eine neue Frömmigkeit vor Gott
und dem Papst, daß sie einem Gottlosen und Feinde erlauben,
für sein Geld eine fromme und von Gott geliebte Seele loszukaufen;
doch um der eigenen Not dieser frommen und geliebten Seele willen
erlösen sie diese nicht aus freigeschenkter Liebe?
85. Oder: Warum werden die kirchlichen Bußsatzungen, die "tatsächlich
und durch Nichtgebrauch" an sich längst abgeschafft und
tot sind, doch noch immer durch die Gewährung von Ablaß
mit Geld abgelöst, als wären sie höchst lebendig?
86. Oder: Warum baut der Papst, der heute reicher ist als der reichste
Crassus, nicht wenigstens die eine Kirche St. Peter lieber von seinem
eigenen Geld als dem der armen Gläubigen?
87. Oder: Was erläßt der Papst oder woran gibt er denen
Anteil, die durch vollkommene Reue ein Anrecht haben auf völligen
Erlaß und völlige Teilhabe?
88. Oder: Was könnte der Kirche Besseres geschehen, als wenn
der Papst, wie er es (jetzt) einmal tut, hundertmal am Tage jedem
Gläubigen diesen Erlaß und diese Teilhabe zukommen ließe?
89. Wieso sucht der Papst durch den Ablaß das Heil der Seelen
mehr als das Geld; warum hebt er früher gewährte Briefe
und Ablässe jetzt auf, die doch ebenso wirksam sind?
90. Diese äußerst peinlichen Einwände der Laien
nur mit Gewalt zu unterdrücken und nicht durch vernünftige
Gegenargumente zu beseitigen heißt, die Kirche und den Papst
dem Gelächter der Feinde auszusetzen und die Christenheit unglücklich
zu machen.
91. Wenn daher der Ablaß dem Geiste und der Auffassung des
Papstes gemäß gepredigt würde, lösten sich
diese (Einwände) alle ohne weiteres auf, ja es gäbe sie
überhaupt nicht.
92. Darum weg mit allen jenen Propheten, die den Christen predigen:
"Friede, Friede", und ist doch kein Friede.
93. Wohl möge es gehen allen den Propheten, die den Christen
predigen: "Kreuz, Kreuz", und ist doch kein Kreuz.
94. Man soll die Christen ermutigen, daß sie ihrem Haupt Christus
durch Strafen, Tod und Hölle nachzufolgen trachten ,
95. und daß die lieber darauf trauen, durch viele Trübsale
ins Himmelreich einzugehen, als sich in falscher geistlicher Sicherheit
zu beruhigen.
benutzte Quellen:
Thiel, Rudolf: Martin Luther. Ketzer von
Gottes Gnaden.Berlin 1933/Wien 1986
KDG Wittenberg http://www.wittenberg.de
Bertelsmann Universallexikon, Bertelsmann Electronic Publishing,
München, 1994
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