Das faschistische Frauen bzw.- Mutterbild
von Lena Schulte-Michels
 erstellt 31. Januar 2001

 zurück - weiter
 
Ehestandsdarlehen
Die NS- Leute führten 1933 ein Ehestandsdarlehen ein, das eine finanzielle Förderung für junge Familien war. Dies war allerdings nur für erbbiologisch wertvolle Familien gedacht. Dadurch erhielten "arische" Familien nach der Heirat 500 - 1000 Reichsmark. Natürlich musste dieses Darlehen eigentlich mit 1% pro Monat zurückgezahlt werden. Doch es war zinslos und für jedes Kind wurde ein Viertel des Gesamtbetrages erlassen, was verständlicherweise ein großer Anreiz war. So störte es anscheinend nicht sehr viele Frauen, dass sie ihren erlernten Beruf aufgeben mussten. So nahmen bis 1935 523.000 Paare ein Ehestandsdarlehen an. Dies hatte für die Regierung den Vorteil, ein Doppeleinkommen der Familien zu verhindern, so dass sie auf den Staat angewiesen waren. Außerdem sollte sich natürlich das "reinrassige" Volk gut vermehren, weshalb die NS - Regierung mehr Ehen gründen lassen wollten. Für dieses Darlehen wurden ca. 300 Mio. RM ausgegeben, um die NS - Ziele zu verwirklichen.
 
Das wichtigste Ziel war aber, die Frauen aus dem Arbeitsmarkt zu verdrängen, um ihre Stellen an Arbeitslose zu verteilen.
 
Die Ehe
Die Ehe war natürlich ein weiterer wichtiger Bestandteil der Vergrößerung und Erschaffung eines neuen nationalsozialistischen Volkes, so dass die vom Ehegesundheitsgesetz entmündigten Personen und Behinderte gleich von der Eheschließung ausgeschlossen wurden. Als Scheidungsgründe galten ab 1938 Unfruchtbarkeit und die Verweigerung von Kindern. "Mischehen" wurden verboten, nachdem diese Bezeichnung für die Ehe zwischen zwei Leuten mit beispielsweise einer anderen Religion, 1935 wieder benutzt werden durfte.
 
Außerdem war selbst die "arische" Ehe für die Faschisten nur ein Mittel zum Zweck, eheliche, den Normen entsprechende Kinder zu zeugen. Aus diesem Grund galt sie auch als "angeborene Pflicht". Sie bedeutete für Hitlers Leute nicht das Glück zweier Menschen. Es kam immer wieder darauf viele, gesunde Kinder zu gebären, wobei der "Beischlaf" auch nicht zum Vergnügen gedacht war. Denn sonst hätte die Frau wohl noch ihre zukünftigen Pflichten über das Kind vergessen. Denn, so Max von Gruber in "Hygiene des Geschlechtslebens":
 
"...Das Geschlechtsleben dient der Zeugung zur Erhaltung des Lebens der Nation und nicht dem Genusse des Einzelnen."
(meine Quelle :www.berlinzimmer.de)
Da nun also das Ziel einer solchen Ehe die Geburt möglichst vieler Kinder war, war gleichzeitig die Abtreibung verboten. Schon das Anbieten von Abtreibungsmitteln oder -methoden war strafbar. Es gab sogar Zentren, die die Geburten kontrollierten. So wussten die NS- Leute immer genau, wie eine Geburt verlaufen war und wieviele "hilfreiche" Kinder neu dazugekommen waren. Außerdem wurde es den Leuten erschwert, Informationen zu Verhütungsmethoden zu erhalten. 
 
Eherechte
Zwischen diesen "harten Sitten" der Ehe kam die Frau noch schlechter weg als der Mann. Erstens schon deshalb, da sie die "ganze Nation" gebären und großziehen sollte. Zweitens hatte der Mann auch noch alle Eherechte und konnte somit sogar den Wohnort und die Wohnung bestimmen. Im Bürgerlichen Gesetzbuch stand im § 1343 :
 
„Dem Mann steht die Entscheidung in allen das gemeinsame, eheliche Leben betreffende Angelegenheiten zu... ."
 
Er war der Herr im Haus, der seine Frau als Beraterin akzeptieren sollte. Obwohl die Frau in der NS-Propaganda eigentlich über den Haushalt "herrschen" sollte.
Die Frau durfte nur in Vertretung ihres Mannes einen Vertrag abschließen und musste sogar ihren Beruf abgeben, wenn der Mann es im Bezug auf die Ehe so wollte. Spezielle Frauenrechte gab es nicht. So wurden Frauen z.B. beim Ehebruch härter bestraft als Männer, da man dadurch keine Kontrolle mehr über das Erbgut gehabt hätte. Die "Rassenhygiene" war nämlich ein bedeutender Punkt für die Nationalsozialisten. Wenn sich nun eine Frau von ihrem Mann getrennt hatte und daraufhin schwanger wurde konnte nicht eindeutig gesagt werden, wer der Vater war und ob dieser "erbgesund" war. Deshalb war nun auch nicht klar, ob das Kind nicht die "Macken" des Vaters geerbt hätte. Dies wäre ein großer Verlust für die NS- Leute gewesen und musste deshalb besonders hart bestraft werden. Außerdem gingen in den Kriegszeiten eine Menge Frauen fremd und dies kriegte auch die Regierung mit.
 
zurück - weiter
 
Quellenverzeichnis :
 
„Die Chronik der Frauen", Chronik Verlag in der Harenberg Kommunikation Verlags - und Mediengesellschaft mbH & Co. KG , Dortmund, 1992
Bedürftig, Friedemann „Lexikon 3. Reich", Carlsen Verlag GmbH, Hamburg, 1994
Hebbinghaus, Angelika „Opfer und Täterinnen - Frauenbiographien des Nationalsozialismus", DELPHI POLITIK, Donauwörth, 1987
„Der alltägliche Faschismus", Verlag J.H.W.Dietz Nachf., Bonn; Berlin, 1981
„Frauen im KZ"
„Der Volksbrockhaus von A - Z", F. A.Brockhaus, Wiesbaden, 1971
 
Internet :
 
http://www.berlinzimmer.de/ortmann/studium/natfrau.html
http://www.frauennews.de/themen/hestory/weltkrieg/index.htm
http://www.his-online.de/arbeitsb/gewalt/ssorden
http://www.dhm.de/cgi-bin/mfs/01/ausstellungen/grundrechte/kap2_3.htm?3
http://www.hlz.de (zu polis)
 
Literaturempfehlungen
Startseite Nationalsozialismus